Unser Ziel ist es den Reitschülern/Reitschülerinnen neben dem Reiten, auch den korrekten Umgang mit dem Lebewesen Pferd zu vermitteln und so eine respektvolle und liebevolle Partnerschaft mit diesem herzustellen. So wird gemeinsam alles erlernt, was dazu gehört. Ergänzt werden unsere Reitstunden, welche auf dem Reitplatz, in der Longierhalle oder im Gelände stattfinden, daher durch das gemeinsame Versorgen der Pferde (Führen, Anbinden, Putzen, Satteln) und Theorieunterricht in unserer Reiterstube. Das Erleben des Pferdes als Partner und Lebewesen, der Spaß am Reiten, die fundierte reiterliche Ausbildung, das Draußensein in der Natur und ein schönes Miteinander sind für uns enorm wichtig.
Ebenso achten wir auf eine individuelle und persönliche Betreuung jedes Kindes und abwechslungsreichen Unterricht. Aus diesem Grund findet der Unterricht ausschließlich in Kleingruppen von max. 5 Personen statt.
Um unsere Ziele zu erfüllen und eine individuelle Betreuung zu gewährleisten, sind wir auf Zuverlässigkeit und genaue Absprachen angewiesen. Daher arbeiten wir mit einem monatlichen Zahlungssystem. Hierzu gelten folgende AGB’s:
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Betrieb „Islandpferde von der Schmidtmühle“ und dem Reitschüler/der Reitschülerin bzw. dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden.
Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Betrieb „Islandpferde von der Schmidtmühle“. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien findet kein Unterricht statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie an den hessischen Brückentagen findet der Reitunterricht statt, wobei die Uhrzeiten hierfür ggf. verändert werden können. Es besteht kein Anspruch auf die sonst festgelegten Tage und/oder Uhrzeiten.
Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd (auch online) erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 45 Minuten, eine Kinderlongenstunde 30 Minuten, inklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Die Zeitangaben sind somit keine Angaben der reinen Reitzeit. Diese kann je nach Schwerpunkt und Inhalt der Stunde variieren.
Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe (max. 6 Reiter) obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz, Ovalbahn, Roundpen und Ausreitgelände zur Verfügung.
Der Unterricht findet in Individual- oder Kleingruppen mit mehreren Reiter*innen statt. Die Entscheidung der genauen Anzahl von Reiter*innen in einer Gruppe obliegt dem Trainer*innen. Die Anzahl von 4-6 Reiter*innen stellt dabei den Idealfall dar, so dass diese Anzahl nur übergangsweise über-/ oder unterschritten werden sollte. Kinder ohne oder mit wenig Reiterfahrung beginnen mit Einzelstunden an der Longe. Diese dauern 30 Minuten und finden im Einzel- oder Zweierunterricht statt. Sind die Kinder motorisch fit genug, wechseln sie in den Gruppenunterricht. Die Entscheidung hierüber obliegt den Trainer*innen und wird mit dem Schüler/der Schülerin und den Erziehungsberechtigten kommuniziert. Die Reitschule selbst nimmt Kinder ab 6 Jahren auf.
In der Reitvorschule liegt die Teilnehmerzahl bei 6 Kindern. Die Kinder müssen hier mindestens 4 Jahre alt sein und teilen sich zunächst ein Pferd. Die Zielsetzung dieser Phase liegt in der Festigung des Umgangs mit dem Pferd, des Reitersitzes (Gleichgewicht, Kraft und Balance), sowie das selbstständige Bewegen des Pferdes in den Gangarten. Je nach motorischen, kognitiven und motivationalen Eigenschaften der Kinder, wird ein passendes Programm angeboten.
Die Reitpädagogischen Einzel- und Zweierstunden sind 45 bzw. 60 Minuten und werden individuell auf die Schüler*innen abgestimmt. So können die Inhalte von Schüler*in zu Schüler*in stark variieren. Die Zielsetzung und auch die Entwicklung wird zwischen Eltern und Reitlehrer*in abgestimmt.
Ein Reitschulkonzept unterstützt die Ausbildung der Reitschüler*innen, genauere Beschreibungen hierzu können der Homepage (www.islandpferde-schmidtmuehle.de) entnomme werden.
3.) Helmpflicht/Sicherheitsweste
Alle Reiter*innen müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch gegen Gebühr ausgeliehen werden. Das Tragen einer Sicherheitsweste oder eines Rückenprotektors wird empfohlen.
4.) Ausrüstung der Reiter*innen
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
5.) Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde und im Sinne der Unfallvermeidung behält sich der Betrieb vor Reitstunden bei nicht gegebenen körperlichen Voraussetzungen inhaltlich entsprechend des Ermessens der Reitlehrer/in anzupassen
6.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.
Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).
Die Reitschüler*innen sind in der Pflicht den anfallenden Betrag per Überweisung auf das Geschäftskonto der Reitschule zu übertragen.
Kirsten Dzierzawa, VR Main-Kinzig-Büdingen, IBAN: DE43506616390004450140, BIC: GENODEF1LSR
Verwendungszweck: Name Reitschüler*in, Reitunterricht Wochentag
Wer eine Rechnungsansicht wünscht kann diese monatlich gegen die entsprechende Gebühr für Bearbeitung und Porto per Post für 5,95 € erhalten. Die anfallenden Gebühren werden mit auf der Rechnung angegeben.
Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Bei Einzelbuchungen (Wertkarte) kann über das Reitbuch direkt per Paypal oder Überweisung bezahlt werden.
7.) Unterrichtsausfall
Wird der Unterricht seitens des Betriebs abgesagt, so wird eine Ersatzleistung angeboten. Der Anspruch hierauf entfällt bei Nicht-Teilnahme. Die Reitschule behält sich vor, bei einer geringeren Teilnehmerzahl die Dauer der Reitstunde7des Kurses anzupassen oder, wenn frühzeitig bekannt, auch Gruppen ggf. zusammenzulegen.
Bei einem Ausfall von Kursen, Fortbildungen oder sonstigen Veranstaltungen seitens des Betriebs erstattet dieser die Kosten für die Teilnehmer*innen vollständig.
8.) Buchung und Absage von Reitstunden und anderen Veranstaltungen
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 2 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine passenden Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet und der Anspruch auf das Nachholen verfällt. Es kann immer nur eine Reitstunde nachgeholt werden, ein Ansammeln von Stunden ist daher nicht möglich.
Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage (weniger als 24 Stunden vorher) wird die Reitstunde normal berechnet und kein Nachholtermin angeboten.
Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Bei Reitkursen, Fortbildungen oder anderen Veranstaltungen kann eine Anmeldung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Termin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Absagen ist eine Gutschrift der Kosten nicht möglich.
9.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Betrieb und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende und ist schriftlich mitzuteilen.
10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
11.) Änderungen der AGB
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt.
Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Die Reitschule „Islandpferde von der Schmidtmühle“ wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.